Benötigen Sie eine Apotheke im Notfall?

Welche Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da ist, erfahren Sie jederzeit im aponet-Notdienstfinder.

Die Dienstbereitschaft der Apotheken, auch Notdienst genannt, ist gesetzlich geregelt. Auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen stehen Apotheken in Notsituationen, wenn eine plötzliche Erkrankung, starke Schmerzen oder andere Ereignisse einen dringenden Bedarf an Arzneimitteln und fachliche Beratung hervorrufen, zur Verfügung. Das ganze Jahr über sind die Apotheken rund um die Uhr für die Bevölkerung erreichbar.

Die Notdienstgebühr von 2,50 € wird im Notdienst werktags von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben. An Sonn- und Feiertagen kann sie den ganzen Tag, also von 0.00 bis 24.00 Uhr, fällig werden.

Der Nordienst ist gedacht für Rezepte aus dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und dringenden Bedarf an Arzneimitteln, der nicht bis zum nächsten Werktag warten kann.